07-11-2013, 08:48:36
Hallo Thomas, Maximus und Interessenten,
ich habe nun meine Stadtwerke Fürstenfeldbruck mit Gesetzestexten (EnWG §21) und Beispielen (z.B. Stralsund) konfrontiert. Da mein Verbrauch bei über 6000kW liegt, wäre es bei mir anwendbar. Nach deren Aussage wird in den entsprechenden Gesetzestexten aber ein Messsystem gefordert, das neben der EDL21 auch Fernabfrage ermöglicht. Da hier der Datenschutz noch nicht ausreichend gewährleistet ist (laut BSI) wurde das ganze ausgesetzt. Nun wird eine Verordnung erwartet (ursprünglich dieses, nun wohl erst nächstes Jahr), in der das geklärt ist. Dann wird ein entsprechender Zähler eingeführt und auf Wunsch bei mir ausgetauscht. Nun gut, ich muss mich halt noch ein paar Monate gedulden.
Danke nochmal für Eure Hinweise.
Grüße Volker
ich habe nun meine Stadtwerke Fürstenfeldbruck mit Gesetzestexten (EnWG §21) und Beispielen (z.B. Stralsund) konfrontiert. Da mein Verbrauch bei über 6000kW liegt, wäre es bei mir anwendbar. Nach deren Aussage wird in den entsprechenden Gesetzestexten aber ein Messsystem gefordert, das neben der EDL21 auch Fernabfrage ermöglicht. Da hier der Datenschutz noch nicht ausreichend gewährleistet ist (laut BSI) wurde das ganze ausgesetzt. Nun wird eine Verordnung erwartet (ursprünglich dieses, nun wohl erst nächstes Jahr), in der das geklärt ist. Dann wird ein entsprechender Zähler eingeführt und auf Wunsch bei mir ausgetauscht. Nun gut, ich muss mich halt noch ein paar Monate gedulden.
Danke nochmal für Eure Hinweise.
Grüße Volker
1x Zentrale, 16x Thermostat, 4x Steckdose